TÄTIGKEITSBEREICHE

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen.
Die Kenntnis aber häufig.

Meyer A. Rothschild, Bankier (1744 – 1812)

Steuerberatung

Bearbeitung und Erstellung der Erklärungen zu folgenden Steuerarten sowie Prüfung der hierzu ergehenden Steuerbescheide.

-Einkommensteuer
-Lohnsteuer
-Körperschaftsteuer
-Gewerbesteuer
-Umsatzsteuer
-Erbschaft- und Schenkungssteuer

Darüber hinaus begleiten wir unsere Mandanten im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen, stellen Anträge auf Anpassung von Steuervorauszahlungen und bearbeiten Rechtsbehelfe gegenüber Finanzbehörden und vor Finanzgerichten im Fall falscher Steuerfestsetzungen.

BILANZIERUNG UND GEWINNERMITTLUNG

-Erstellung von Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmern
-Erstellung von Eröffnungsbilanzen
-Erstellung von Zwischenabschlüssen
-Veröffentlichungen für das elektronische Handelsregister sowie Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger
-Erstellung Überschussrechnungen gem. § 4 Abs.3 Einkommensteuergesetz

WIRTSCHAFTSPRÜFUNG

-Durchführung freiwilliger Prüfungen von Jahresabschlüssen kleiner Kapitalgesellschaften
-Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von Jahresabschlüssen mittelgroßen Kapitalgesellschaften
-Durchführung von freiwilligen Prüfungen aus sonstigen Anlässen (Aufnahme bzw. Ausscheiden von Gesellschaftern, Kapitalerhöhungen, Beteiligungserwerb etc.)

BUCHFÜHRUNG

-Finanzbuchführung für Unternehmen jeder Art und Größenordnung
-Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen
-Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
-Lohnbuchführung (Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnsteueranmeldungen, Meldungen im Rahmen der Sozialversicherung)

BERTRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG

-Erstellen von Betriebswirtschaftlichen Gutachten
-Erstellen von Unternehmensbewertungen
-Erstellung von Kostenrechnungen und Kalkulationen

 
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