

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen.
Die Kenntnis aber häufig.
Meyer A. Rothschild, Bankier (1744 – 1812)
Bearbeitung und Erstellung der Erklärungen zu folgenden Steuerarten sowie Prüfung der hierzu ergehenden Steuerbescheide.
| - | Einkommensteuer |
| - | Lohnsteuer |
| - | Körperschaftsteuer |
| - | Gewerbesteuer |
| - | Umsatzsteuer |
| - | Erbschaft- und Schenkungssteuer |
Darüber hinaus begleiten wir unsere Mandanten im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen, stellen Anträge auf Anpassung von Steuervorauszahlungen und bearbeiten Rechtsbehelfe gegenüber Finanzbehörden und vor Finanzgerichten im Fall falscher Steuerfestsetzungen.
| - | Erstellung von Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmern |
| - | Erstellung von Eröffnungsbilanzen |
| - | Erstellung von Zwischenabschlüssen |
| - | Veröffentlichungen für das elektronische Handelsregister sowie Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger |
| - | Erstellung Überschussrechnungen gem. § 4 Abs.3 Einkommensteuergesetz |
| - | Durchführung freiwilliger Prüfungen von Jahresabschlüssen kleiner Kapitalgesellschaften |
| - | Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von Jahresabschlüssen mittelgroßen Kapitalgesellschaften |
| - | Durchführung von freiwilligen Prüfungen aus sonstigen Anlässen (Aufnahme bzw. Ausscheiden von Gesellschaftern, Kapitalerhöhungen, Beteiligungserwerb etc.) |
| - | Finanzbuchführung für Unternehmen jeder Art und Größenordnung |
| - | Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen |
| - | Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen |
| - | Lohnbuchführung (Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnsteueranmeldungen, Meldungen im Rahmen der Sozialversicherung) |
| - | Erstellen von Betriebswirtschaftlichen Gutachten |
| - | Erstellen von Unternehmensbewertungen |
| - | Erstellung von Kostenrechnungen und Kalkulationen |
