Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen.
Die Kenntnis aber häufig.
Meyer A. Rothschild, Bankier (1744 – 1812)
Bearbeitung und Erstellung der Erklärungen zu folgenden Steuerarten sowie Prüfung der hierzu ergehenden Steuerbescheide.
- | Einkommensteuer |
- | Lohnsteuer |
- | Körperschaftsteuer |
- | Gewerbesteuer |
- | Umsatzsteuer |
- | Erbschaft- und Schenkungssteuer |
Darüber hinaus begleiten wir unsere Mandanten im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen, stellen Anträge auf Anpassung von Steuervorauszahlungen und bearbeiten Rechtsbehelfe gegenüber Finanzbehörden und vor Finanzgerichten im Fall falscher Steuerfestsetzungen.
- | Erstellung von Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmern |
- | Erstellung von Eröffnungsbilanzen |
- | Erstellung von Zwischenabschlüssen |
- | Veröffentlichungen für das elektronische Handelsregister sowie Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger |
- | Erstellung Überschussrechnungen gem. § 4 Abs.3 Einkommensteuergesetz |
- | Durchführung freiwilliger Prüfungen von Jahresabschlüssen kleiner Kapitalgesellschaften |
- | Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von Jahresabschlüssen mittelgroßen Kapitalgesellschaften |
- | Durchführung von freiwilligen Prüfungen aus sonstigen Anlässen (Aufnahme bzw. Ausscheiden von Gesellschaftern, Kapitalerhöhungen, Beteiligungserwerb etc.) |
- | Finanzbuchführung für Unternehmen jeder Art und Größenordnung |
- | Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen |
- | Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen |
- | Lohnbuchführung (Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnsteueranmeldungen, Meldungen im Rahmen der Sozialversicherung) |
- | Erstellen von Betriebswirtschaftlichen Gutachten |
- | Erstellen von Unternehmensbewertungen |
- | Erstellung von Kostenrechnungen und Kalkulationen |